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Die Prüfungen werden im Rahmen einer Überprüfung der erlernten Fertigkeiten und Fähigkeiten nach dem jeweiligen gültigen Prüfungsprogramm durchgeführt; die abzufragenden Techniken sind im entsprechenden Prüfungsprogramm enthalten.
Eine Prüfung ist eine Überprüfung der Technikgruppen im Kyu- und Dan-Bereich, bis einschließlich des 5. Dan-Grades.

Prüfungsvoraussetzungen

Ein Kampfsportler, der sich einer Prüfung/Überprüfung stellt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ordentliches Mitglied im Fachverband
- Inhaber eines Mitgliedspasses
- ein ärztliches Attest
- pro Jahr der Vorbereitungszeit ist mindestens ein Lehrgang auf Landes- bzw. Bundesebene in der zu prüfenden Sparte/Sektion nachzuweisen.
- bei Prüfungen außerhalb des eigenen Vereines muss eine schriftliche Stellungsnahme bzw. Empfehlung des Vereinsvorstandes der Prüfungskommission vorliegen- bei Prüfungen außerhalb des eigenen Landesverbandes, muss eine schriftliche Stellungsnahme bzw. Empfehlung des Landesverbandvorstandes der Prüfungskommission vorliegen
- bei der Prüfung/Überprüfung eines Meistergrades ist ein gültiger Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen (nicht älter als drei Jahre).